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   BGH, 01.08.1967 - 1 StR 281/67   

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https://dejure.org/1967,4756
BGH, 01.08.1967 - 1 StR 281/67 (https://dejure.org/1967,4756)
BGH, Entscheidung vom 01.08.1967 - 1 StR 281/67 (https://dejure.org/1967,4756)
BGH, Entscheidung vom 01. August 1967 - 1 StR 281/67 (https://dejure.org/1967,4756)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit zur Angabe der den Verfahrensmangel begründenden Tatsachen in der Revisionsbegründung - Anforderungen an die Feststellung der zum Raubvorsatz gehörenden Absicht rechtswidriger Zueignung - Beurteilung der Zueignungsabsicht bei vorläufiger Wegnahme der Sache ...

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 10.03.1885 - 323/85

    Ist die zum Thatbestande des Diebstahles erforderliche Absicht der rechtswidrigen

    Auszug aus BGH, 01.08.1967 - 1 StR 281/67
    Wer sich eigenmächtig ein Pfand nimmt, kann zwar in Zueignungsabsicht handeln, wenn sein Wille schon bei der Wegnahme auf eine unbefugte Veräußerung oder sonstige Verwertung, also auf eine mit Ausschließung des Eigentümers verbundene Verfügung über die Substanz der fremden Sache, gerichtet ist (RGSt 12, 88, 90; so auch Zutreffend Jagusch in LK 8. Aufl. Bd. 2 Bem. D V 2 d (S. 323) vor § 242 StGB mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BGH, 24.08.1982 - 1 StR 410/82

    Vergehen eines schweren Raubes eines Jugendlichen - Vergehen einer Beihilfe zum

    An einer solchen Absicht fehlt es, wenn der Täter zunächst nur den Willen hat, die Inbesitznahme als Druckmittel zu benutzen, um den Schuldner zur Zahlung zu bewegen und die Sache sodann zurückzugeben, oder wenn er sie lediglich als Sicherheit in Besitz nimmt, um sie beim Ausbleiben der geschuldeten Leistung auf dem gesetzlich vorgesehenen Wege (§ 809 ZPO) der Zwangsvollstreckung zuzuführen (RGRspr. 3, 453; RGSt 12, 88; BGH LM Nr. 15 zu § 249 StGB = NJW 1955, 1764 (L); BGH, Urt. v. 1.8.1967 - 1 StR 281/67 bei Dallinger MDR 1968, 18; BGH, Urteile v. 31.7.1979 - 1 StR 304/79 und v. 6.5.1980 - 1 StR 103/80; OLG Celle NJW 1970, 1139 [OLG Celle 19.02.1970 - 1 Ss 32/70]; OLG Hamm MDR 1972, 706 [OLG Hamm 09.03.1972 - 2 Ss 752/71]; Heimann-Trosien LK 9. Aufl. § 242 Rdn. 61; z.T. abw.
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